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für
haushaltsnahe Dienstleistungen

 

Seit 2005 können die Steuerzahler über die Steuererklärung die Leistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch bringen.
Anrechenbar sind nur die Dienstleistungen und Fahrtkosten,  nicht das Material, die unbedingt nicht bar bezahlt werden dürfen. Seit 2007 zählen auch die Kosten im Rahmen im Bereich Computer (DSL und Netzwerkinstallation, Computereinrichtung) dazu. Näheres zum Verfahren können Sie hier entnehmen.

 

 

Begünstigte Tätigkeiten

 

1.1

   
   
   
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