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Seit 2005 können die Steuerzahler über die Steuererklärung die
Leistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch bringen.
Anrechenbar sind nur die Dienstleistungen und Fahrtkosten, nicht das Material, die unbedingt nicht bar bezahlt werden dürfen. Seit
2007 zählen auch die Kosten im Rahmen im Bereich Computer (DSL und
Netzwerkinstallation, Computereinrichtung) dazu.
Näheres zum Verfahren können Sie hier
entnehmen.
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